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Ihre Fragen, unsere Antworten

  1. Ist das eigentlich alles rechtens?

  2. Wann und wo erreichen Sie uns?

  3. Was ist ein EU- Neuwagen bzw. ein Reimportfahrzeug?

  4. Warum sind EU-Neuahrzeuge günstiger?

  5. Kann man Garantieansprüche auf EU-Fahrzeuge stellen?

  6. Ist ein EU-Neufahrzeug schlechter als ein deutsches Neufahrzeug?

  7. Wie funktioniert es von der Bestellung bis zur Abholung?

  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


  1. Ist das eigentlich alles rechtens?


    Ja, ganz sicher, und wird sogar ausdrücklich von der EU-Kommission gefördert. Verbraucher sollten bestehende Preisunterschiede ausnutzen und entweder selbst im Ausland aktiv werden bzw. entsprechende Vermittler (wie etwa uns) mit der Beschaffung des Fahrzeugs beauftragen.


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  2. Wann und wo erreichen Sie uns?


    Unser Büro ist wochentags von 9-18 Uhr besetzt. Gerne freuen wir uns auf Ihren Besuch oder melden sich telefonisch (0365-5516171).


    oben
  3. Was ist ein EU- Neuwagen bzw. ein Reimportfahrzeug?


    Ein EU Neuwagen ist ein Fahrzeug was nicht für den deutschen Markt produziert wurde, aber über ein anderes Land nach Deutschland importiert wurden ist. Das sind Fahrzeughersteller die nicht aus Deutschland kommen!

    Reimportfahrzeuge sind Fahrzeuge die in Deutschland produziert bzw. der Hersteller seinen Sitz in Deutschland hat. Diese werden für ein anderes EU Land gebaut und nach Deutschland zurück importiert!


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  4. Warum sind EU-Neuahrzeuge günstiger?


    Der Preisunterschied hat folgende Hauptgründe:

    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze sowie die ggf. im Ausland zu zahlende Luxussteuer (Niederlande und Dänemark).

    Um Fahrzeuge in solchen Ländern dennoch vermarkten zu können liegen die Nettoverkaufspreise oft deutlich niedriger als die in Deutschland.

    Der Wettbewerb unter den Herstellern bringt weitere Preisdifferenzen.

    Am Beispiel eines Opel Corsa ist dies leicht erklärbar. Um in Frankreich (gegen Peugeot 206) und in Italien (gegen Fiat Punto) konkurrenzfähig zu sein, muss der Preis in diesen Ländern gegenüber der Konkurrenz attraktiv gestaltet werden. Dazu kommt noch die unterschiedliche Kaufkraft in Europa!


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  5. Kann man Garantieansprüche auf EU-Fahrzeuge stellen?


    Selbstverständlich hat ein EU-Neufahrzeug die gleiche Garantie wie ein deutsches Neufahrzeug. Da die Garantie von den Herstellern gewährt wird, ist jeder Vertragshändler, egal ob in Deutschland oder in einem anderen EU-Land, verpflichtet dem Kunden zu helfen. Die Vorraussetzung dafür ist, dass das mitgelieferte Serviceheft vorgelegt wird!


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  6. Ist ein EU-Neufahrzeug schlechter als ein deutsches Neufahrzeug?


    Da die EU-Neufahrzeuge meistens aus den gleichen Produktionsstätten kommen wie die in Deutschland angebotenen Fahrzeuge, werden auch die gleichen Materialien verarbeitet. Die Märchen von "dünnerem Glas, minderwertigem Blech, oder eine Lackschicht weniger, können Sie getrost vergessen. Auch im Ausland sind die Kunden kritisch und lassen sich nicht mit minderwertiger Ware abspeisen. Die Basis-Ausstattung der Fahrzeuge ist nicht immer gleich wie beim deutschen Modell. In der Regel kann man aber alle gängigen Extras hinzubestellen!


    oben
  7. Wie funktioniert es von der Bestellung bis zur Abholung?


    Wenn Sie ein Fahrzeug bestellen möchten was Ihnen zusagt, können Sie das auch online ausführen. Das Fahrzeug aussuchen dann auf den untenstehenden Button „ Fahrzeug bestellen“ klicken. Dort geben Sie Ihre Kontaktdaten ein (z.B. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ mit Wohnort, Telefon Nummer (falls vorhanden Fax-Nr.) und Ihre E-Mai Adresse. Dann auf übernehmen klicken, Ihre Kontaktdaten bitte noch mal auf Richtigkeit überprüfen dann auf Fahrzeug verbindlich bestellen klicken. Falls dies nicht geht, senden Sie uns bitte Ihre Adresse, Tel- Nr., Fax- Nr. oder E-Mail Adresse zu, dann erhalten Sie den Auftrag von uns zugeschickt. Bitte diesen dann unterschreiben und an uns, per Fax, per E-Mail oder per Post zurücksenden. Erst wenn der Auftrag unterschrieben uns vorliegt ist dieser erst verbindlich. Fügen Sie bitte eine Kopie vom Personalausweis vorn und hinten bei.

     

    Nach Eingang des unterschriebenen Auftrag, wird das Fahrzeug entweder im Zentrallager 49847 Itterbeck/Niedersachsen oder im 82256 Fürstenfeldbruck/bei München (je nach dem wo das Fahrzeug steht) bestellt. Das Fahrzeug kann mit Kurzkennzeichen abgeholt werden (selbst mitbringen). Bei Übergabe des Fahrzeugs bekommen Sie das COC Dokument und die anderen Unterlagen des Fahrzeuges, so dass Sie das Fahrzeug dann bei Ihrem Straßenverkehrsamt anmelden können. Bei der Anmeldung des Fahrzeuges bei Ihrer Zulassungsstelle  bekommen Sie dann den Kfz-Brief, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die Kennzeichen ausgehändigt. Bei Finanzierung ist eine andere Vorgehensweise notwendig, dies bitte telefonisch nachfragen. Für 80,-Euro Aufpreis können wir Ihnen auch den Kfz-Brief im Vorfeld erstellen lassen.

     

    Falls wir Ihnen die Dokumente (COC-Papier und Kfz-Brief) vorher zuschicken sollen, werden 80,-Euro für die Erstellung des Kfz-Briefes auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Wenn Sie das Fahrzeug mit Kurzkennzeichen (selbst mitbringen) abholen, dann entfallen die 80,-€. Wünschen Sie eine Lieferung nach Gera werden zum Fahrzeugpreis 250,- Euro Transportkosten berechnet. Die Lieferung bis Gera dauert ca. 10-14 Tage nach Bestelleingang.

     

    Die Bezahlung im Zentrallager 49847 Itterbeck/Niedersachsen, im Zentrallager 82256 Fürstenfeldbruck/bei München oder bei uns vor Ort, kann das Fahrzeug bei Übergabe auch nur mit Bargeld bezahlt werden. Bei Finanzierung ist eine andere Vorgehensweise notwendig, dies bitte telefonisch nachfragen.

     

    Bei Finanzierung

    Möchten Sie das Fahrzeug finanzieren oder leasen, beraten wir Sie gern. Wir senden Ihnen dann eine Selbstauskunft zu. Füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus und senden Sie diese mit Ihren letzten zwei Gehaltsnachweisen (Privat) oder einer aktuellen BWA (bei Gewerbe) an uns zurück. Anhand dieser Unterlagen wird Ihre Finanzierungsanfrage bei der Bank angefragt. Nach der Finanzierungsübernahmeerklärung durch die Bank wird Ihr Fahrzeug bestellt. Sollte keine Finanzierungsübernahmeerklärung erfolgen, ist der Vertrag ungültig. Wir fordern dann die Papiere des Fahrzeugs vom Zentrallager an und senden diese Ihnen mit den Finanzierungsunterlagen (in zweifacher Ausführung) zu. Bitte diese dann unterschreiben, dann das Fahrzeug bei ihrer Zulassungsbehörde anmelden. Sobald Sie das erledigt haben schicken alle Unterlagen (z.B Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)) und die Finanzierungsunterlagen komplett zurück. Nach Erhalt werden die gesamten Unterlagen und der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) bei der Bank eingereicht. Nach erfolgter Bankfreigabe erhalten Sie den Abholschein für das jeweilige Auslieferungslager.

     

    Sie haben bei EU-Importfahrzeugen Herstellergarantie. Diese kann mit Hilfe
    des Serviceheftes bei jedem Vertragshändler in Anspruch genommen werden.
    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
    Alle Anfragen und Angebote sind für Sie unverbindlich, bis Sie den Fahrzeugauftrag mit Ihrer Unterschrift und Personalausweiskopie an uns geschickt haben.

     

    PS: Bei ernsthaften Kaufinteresse nicht zu lange warten. Auf das Zentrallager greifen Bundesweit über 1.000 Händler zu. Nicht das Sie das Fahrzeug bestellen möchten und dieses ist dann bereits verkauft wurden.

     

    Falls Sie noch Fragen haben dann rufen Sie uns an 0365-5516171

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Auto Ott

    Frau Sabine Ott/ Herr Heiko Hopf


    oben
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)


    I. Ermächtigung, Vertrag, Rechte und Pflichten
    1. Der Auftraggeber bevollmächtigt Auto Ott, das Fahrzeug, das durch einen ausländischen Lieferanten geliefert wird, auf Namen und Rechnung des Auftraggebers zu bestellen und in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen (oder das Fahrzeug ist bereits im Zentrallager in Deutschland verfügbar).
    2. Der Auftraggeber ist an die Ermächtigung zunächst bis zum Ablauf der unverbindlichen Lieferzeit unwiderruflich gebunden. Danach ist er weiterhin gebunden. Er hat dann jedoch das Recht, Auto Ott schriftlich eine Frist von 6 Wochen zur Lieferung mit der Androhung zu setzen, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme des Fahrzeugs ablehne.
    3. Auto Ott ist verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren, wenn sich herausstellt, daß das Fahrzeug nicht lieferbar ist. Die Bestellung wird damit hinfällig, ohne daß wechselseitige Rechte oder Pflichten zwischen Auftraggeber und Vermittler bestehen.
    4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus der Bestellung auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Vertragspartner.
    5. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber verpflichtet sich dieser als Entschädigung 5% vom vereinbarten Gesamtpreis als Schadenersatz für die entgangene Provision zu bezahlen, es sei denn, er beweist einen geringeren Schaden.
    6. Der Auftraggeber ist auf Verlangen von Auto Ott dazu verpflichtet, folgende Dokumente zur Verfügung zu stellen, eine Kopie des Fahrzeugscheins, sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Fahrzeughalters.

    II. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Bezahlung des Händlers im Ausland, kann nur von Auto Ott erfolgen. Die Vermittlungsprovision ist im Gesamtpreis enthalten.
    2. Zahlungsbedingungen: Das Fahrzeug muss innerhalb von 7-14 Tagen bezahlt und übernommen werden, nach dem Auto Ott den Auftraggeber über den Eingang des Fahrzeuges benachrichtigt hat. Die Bezahlung kann per Überweisung, mit einem bankbestätigten Scheck oder bar erfolgen. Sollte das Fahrzeug nicht binnen 3 Wochen nach Aufforderung zur Abholung vom Auftraggeber übernommen werden, so kann das Fahrzeug vom Auto Ott anderweitig veräußert werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
    3. Die Zahlungen sind bar oder per bankbestätigten Scheck bei Übergabe des Fahrzeugs im Zentrallager zu leisten. Bei Abholung in Gera kann die Bezahlung nur in Bar vorgenommen werden. Änderungen der Mehrwertsteuer sind vorbehalten. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.

    III. Gewährleistung
    1. Für das Fahrzeug gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Herstellers. Die Garantie hat ab Erstzulassung oder Anmeldung zur Garantie bereits zu laufen begonnen. Auto Ott ist kein Vertragspartner des Herstellers bzw. des Vertragshändlers. Etwaige Ansprüche sind direkt gegen diesen zu richten bzw. mit dessen Vertragshändlern abzuwickeln.

    IV. Abwicklung
    1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Auto Ott das Fahrzeug im Auftrag des Auftraggebers im Ausland bestellt und in die Bundesrepublik Deutschland einführen lässt, oder es steht bereits in einem Zentrallager in Deutschland. Es ist möglich, das einige Fahrzeug Modelle im In- und Ausland aus importtechnischen Gründen, eine Tageszulassung erhalten.

    V. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort für die Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz von Auto Ott.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen gültig.

    3. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch Nebenabreden und Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
    4. Technische Änderungen des Herstellers sind vorbehalten.

     


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